Er wurde erstmals 1927 im Adressbuch der Stadt Darmstadt im Nikolaiweg 1 als Mitinhaber der Kleiderfabrik Stegmüller geführt. In den Folgejahren wohnte er zunächst im Nikolaiweg 1 (gemeinsam mit Ernst Stegmüller) und ab etwa 1934 ebenfalls gemeinsam mit Ernst Stegmüller in der Dieburger Straße 235, dem sogenannten Sonnenhof.
Krischer war nach Angabe der Entnazifizierungskartei am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetreten. Weitere Mitgliedschaften bestanden beim Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) und eine Fördermitgliedschaft bei einer weiteren NS-Organisation.
Nach Kriegsende war er zunächst interniert.
Nach eigener Aussage, wohl für das Entnazifizierungsverfahren schriftlich niedergelegt, standen die beiden Inhaber der Kleiderfabrik, Ernst Stegmüller und Hans Krischer, "dem Nationalsozialismus bis zur Machtergreifung offen, später innerlich entschieden ablehnend gegenüber".
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 2.000 Reichsmark verurteilt.
Hans Krischer ist auf dem Waldfriedhof in einem Gemeinschaftsgrab u. a. mit seinem Partner Ernst Stegmüller bestattet (Grab L 2 A 62).