DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Schmitt, Jakob (6.3.1890 Darmstadt-Arheilgen - 12.2.1949 Nieder-Ramstadt) war ein Darmstädter Arzt.

Er studierte Medizin in Gießen, Berlin und Heidelberg, wo er auch am 8. September 1914 mit einer Arbeit zum Thema "Über den Rhodangehalt des Speichels Syphilitischer" promovierte. Es schloss sich eine kurze Tätigkeit als Arzt in einer Heidelberger Klinik an, und danach war er als Truppenarzt im Ersten Weltkrieg bis 1918 eingesetzt. Von Januar 1919 bis September 1920 war er an der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Gießen zunächst als Medizinalpraktikant und ab Oktober/November 1919 als Assistenzarzt tätig.

Es schlossen sich Beschäftigungen als vertretungsweiser Amtsarzt in Offenbach (1920), als Amtsarzt in Mainz (1921-1924), als Kreisarzt in Alzey (1925-1926) und als Kreisarzt in Groß-Gerau (bis 1931) an.

Am 1. Juli 1931 erhielt er eine Stelle als Medizinalreferent bei der Hessischen Landesregierung in Darmstadt, zunächst als Regierungs-Ober-Medizinalrat und später als Regierungs-Medizinaldirektor.

Die Adressbücher von 1933 bis 1935 [2] verzeichneten ihn als "Schmitt, Jakob, Dr., Vortragender Rat b. Ministerium d. Innern, Bismarckstr. 52". Ab 1937 hieß es "Vortragender Rat bei der Landesregierung".

Der NSDAP trat Schmitt am 1. Mai 1937 bei und blieb dies bis 1945. Ebenso gehörte er dem NSAeB an und war von 1937 bis 1945 HJ-Arzt.

Am 6. Mai 1945 wurde er auf Grund von Ermittlungen der Justiz wegen Euthanasieverbrechen festgenommen. In der von Hermann Gunkel [7] geschriebenen "Geschichte der Nieder-Ramstädter Heime" ist vermerkt:

"Nach Dr. Georgi hatte der Obermedizinalrat die Verhaftung von Pfarrer Schneider veranlaßt. Pfarrer Röhricht nannte ihn ein gefügiges Werkzeug des Gauleiters ... .Im Entnazifizierungsverfahren wurde gegen Schmitt außerdem vorgebracht, er sei an Verlegungen von Patienten in Euthanasieanstalten beteiligt gewesen. Doch der Beschuldigte gab an, er habe nur Anordnungen ausführen müssen".

Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 800 Reichsmark verurteilt.

Schmitt starb am 12. Februar 1949 in den Nieder-Ramstädter Heimen als Patient.


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